DS-Rendite-Fonds Nr. 130 Flugzeugsfonds V GmbH & Co. KG


Winsen/ Luhe 12.07.2017

 

Aufgrund der aktuellen Probleme des DS-Rendite-Fonds Nr. 130 Flugzeugsfonds V GmbH & Co. KG könnten auf die Anleger dieses Fonds unruhige Zeiten zukommen.

 

So wurde den Anlegern durch den Fonds mit Schreiben vom 03.02.2017 mitgeteilt, dass der Leasingvertrag mit Singapur Airlines im Januar 2018 endet und nicht verlängert wurde. Nach unserer Einschätzung dürfte es für die Fondsverantwortlichen schwer werden, neue Partner zu finden. Denn der Airbus A-380 wird nicht so nachgefragt, wie es sich Airbus versprochen hatte. Außerdem können die Flugzeuge nicht alle Flughäfen anfliegen und dürften auch nur für gewissen Fluggesellschaften interessant sein, die sich auf Langstreckenflüge konzentrieren. Von dieser Entwicklung wurde bei n-tv.de bereits mit einem Beitrag vom 14.09.2016 berichtet.

 

Dies könnte für den Fonds und die Anleger weitreichende Folgen haben. So droht den Anlegern neben dem Verlust ihres Geldes zusätzlich die Rückforderung ihrer Ausschüttungen.

 

Denn nach § 172 Abs. 4 HGB wirken Ausschüttungen grundsätzlich wie eine Rückzahlung des Nennwertes. Dies hat zur Folge, dass die Haftung der Anleger in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen wiederauflebt. In der Praxis bedeutet dies, wenn der Fonds nicht ausreichend Geld erwirtschaftet, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, dann könnte der Fonds, ein Liquidator oder ein Insolvenzverwalter die bereits gezahlten Ausschüttungen teilweise oder vollständig zurückfordern.

 

Diese Praxis haben die Frick Rechtsanwälte in der Vergangenheit zunehmend beobachtet. Leider wurden solche Forderungen häufig erst dann geltend gemacht, wenn die eigenen Ansprüche der Anleger verjährt waren. Dadurch konnten sich die Anleger nur sehr eingeschränkt gegen derartige Forderungen zur Wehr setzen.

 

Wichtig ist auch, dass sich der Fonds nicht vollständig aus eigene Mitteln finanziert hat, sondern zu 55 % fremdfinanziert wurde. Die Banken lassen sich dann häufig die Substanzwerte als Sicherheiten geben, wodurch am Ende die Anleger bei einer Verwertung dieser Substanzwerte leer ausgehen könnten.

  

Die Frick Rechtsanwälte haben eine Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger der DS-Rendite-Fonds Nr. 130 Flugzeugsfonds V GmbH & Co. KG gegründet. Diese Interessengemeinschaft bereitet eine sogenannte Sammelklage vor. Dabei soll im Rahmen eines Gutachtens geprüft werden, ob der verwendete Emissionsprospekt fehlerhaft ist. Wenn dies gerichtlich bestätigt wird, könnten viele Anleger ihre Schadenersatzansprüche leichter durchsetzen, erklärt Rechtsanwalt Oliver Frick.

 

Betroffene Anleger sollten sich deshalb umgehend mit einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Geben Sie einfach Ihre Anfrage in unser Kontaktformular ein, wir beraten Sie gerne.