Landgericht Stuttgart verurteilt Beratungsgesellschaft zum Schadenersatz


 Winsen/ Luhe 10.03.2017

 

Das Landgericht Stuttgart hat mit einem Urteil vom 03.03.2017 (Az. 12 O 190/16) eine Beratungsgesellschaft zum Schadenersatz in Höhe von € 31.800,00 verurteilt. Der Klägerin, die von den Frick Rechtsanwälten vertreten wurde, sind dabei sämtliche eingezahlten Beträge zugesprochen worden. Zudem ist die Gegenseite verurteilt worden, die Kommanditbeteiligung zu übernehmen und die Klägerin von eventuellen Verbindlichkeiten aus ihrer Beteiligung freizustellen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

 

Das Landgericht Stuttgart stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Anlageberatung nicht anlegergerecht erfolgt ist. Der Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass Beratungsgesellschaften grundsätzlich die Anleger im Rahmen eines Beratungsvertrages anlagegerecht und anlegergerecht beraten müssen. Dabei zielt die anlagegerechte Beratung darauf ab, dass dem Anleger wichtige Informationen für seine Anlageentscheidung mitgeteilt werden müssen. Diese Informationen beziehen sich dabei auf objektive Risiken der jeweiligen Anlage. Gleichzeitig muss ein Anlageberater bei der anlegergerechten Beratung die persönlichen Umstände des Anlegers berücksichtigen und ihm entsprechende Produkte anbieten. Hierbei spielen insbesondere die Anlageziele und die Risikobereitschaft des Anlegers eine wichtige Rolle. Im vorliegenden Fall wurden diese Anlageziele vom Berater nicht ausreichend berücksichtigt und die empfohlene Anlage passte nach Überzeugung des Landgerichtes Stuttgart nicht zu den Anlagezielen und der Risikobereitschaft der Klägerin.

 

Die Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart ist nach unserer Einschätzung konsequent und richtig. Sie ist insofern wichtig, da sich die persönlichen Umstände, welche bei einer anlegergerechten Beratung eine wichtige Rolle spielen, gut beweisen lassen. Insofern kann ein Anlageberater nicht abstreiten, dass sich ein Anleger eine Anlage nicht leisten kann oder diese nicht zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen passt. Hierbei spielt insbesondere die Darlegung und Beweislast, welche grundsätzlich beim Anleger liegt, eine wichtige Rolle. Dieser Darlegung und Beweislast konnte Rechtsanwalt Oliver Frick im vorliegenden Fall durch einen konsequenten Vortrag zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und den damit verbundenen Anlagezielen der Klägerin gut nachkommen.

 

Sollte auch Ihnen eine Anlage vermittelt worden sein, welche nicht Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen passt, sollten Sie sich von einem auf das Bankrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen oder einfach mit uns in Kontakt treten. Geben Sie einfach Ihre Anfrage in unser Kontaktformular ein, wir beraten Sie gerne.