MS "BAHAMAS" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG


Winsen/Luhe 17.01.2017

 

Anleger der MS „BAHAMAS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG müssen viel Geduld aufbringen. Dieser Fonds ist ein Einschiffsfonds, der die MS „BAHAMAS“ erworben hat. Die MS „BAHAMAS“ ist ein Containerschiff der Panamax-Klasse, welches bis zu 4.330 TEU laden kann.

 

Doch damit gehört die MS „BAHAMAS“ nach der Einschätzung der Frick Rechtsanwälte zu einer Gattung Schiffe, die zunehmend an Bedeutung verlieren wird. Denn bereits im Jahre 2007 wurde mit dem Ausbau des Panamakanals begonnen, der im Jahre 2014 abschlossen sein sollte. Durch den Ausbau können zukünftig Containerschiffe den Panamakanal durchfahren, die bis zu 13.000 TEU laden können. Dies war ein wichtiger Umstand, der nach unserer Meinung bei der Konzeption des Fonds berücksichtigt werden musste. Trotzdem findet sich nach Einschätzung von Rechtsanwalt Oliver Frick kein ausreichender Hinweis auf diesen Umstand im Emissionsprospekt.

 

Außerdem belasteten den Fonds laut Emissionsprospekt von Anfang an Kosten in Höhe von19,9 % des Kommanditkapitals. Dieses Geld der Anleger stand dem Fonds bei der Finanzierung des Schiffes nicht zur Verfügung, weshalb höhere Kredite zur Finanzierung des Schiffes aufgenommen werden mussten. Insgesamt konnte dieser Fonds aufgrund dieser Umstände nach unserer Einschätzung nicht als sichere Investition angepriesen werden. Wenn Anleger nicht richtig und vollständig über die Risiken des Fonds aufgeklärt wurden, können sie Schadenersatzansprüche geltend machen.

 

Die Frick Rechtsanwälte beabsichtigen die Gründung einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger der MS „BAHAMAS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Diese Interessengemeinschaft bietet den Anlegern eine bessere Kommunikation untereinander und die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten. So soll im Rahmen eines Gutachtens geprüft werden, ob der verwendete Emissionsprospekt fehlerhaft ist. Wenn dies gerichtlich bestätigt wird, könnten viele Anleger ihre Schadenersatzansprüche leichter durchsetzen, erklärt Rechtsanwalt Oliver Frick.

 

Betroffene Anleger sollten sich deshalb umgehend mit einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Geben Sie einfach Ihre Anfrage in unser Kontaktformular  ein, wir beraten Sie gerne.