Loyd Fonds "Air Portfolio III" GmbH & Co. KG


Winsen/ Luhe 27.06.2017 

 

Im Rahmen des Liquidationsverfahren beim Loyd Fonds „Air Portfolio III“ GmbH & Co. KG könnten unter gewissen Voraussetzungen die bisher erhaltenen Ausschüttungen zurückgefordert werden können.

 

Denn nach § 172 Abs. 4 HGB wirken Ausschüttungen grundsätzlich wie eine Rückzahlung des Nennwertes. Dies hat zur Folge, dass die Haftung der Anleger in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen wiederauflebt. In der Praxis bedeutet dies, wenn der Fonds nicht ausreichend Gewinne erwirtschaftet hatte, um die Ausschüttungen zu leisten und im Rahmen der Liquidation seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, dann könnte der Liquidator die bereits gezahlten Ausschüttungen teilweise oder vollständig zurückfordern.

 

Dabei hat der Fonds in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt einen Verlust von € 1.013.761,34 erwirtschaftet.

 

Diese Praxis haben die Frick Rechtsanwälte in der Vergangenheit zunehmend beobachtet. Leider wurden solche Forderungen häufig erst dann gestellt, wenn die eigenen Ansprüche der Anleger verjährt waren. Dadurch konnten sich die Anleger nur sehr eingeschränkt gegen derartige Forderungen zur Wehr setzen.

 

Wichtig ist auch, dass der Fonds keine eigenen Flugzeuge erworben hat und somit auch nicht über eigene Substanzwerte verfügt. Der Fonds hat lediglich Zertifikate von der luxemburgischen Gesellschaft AIR 2007 S.A. erworben. Diese Gesellschaft hat wiederum Anteile an der Guggenheim Aviation Investment Fund II erworben und gehalten. Dieses Konstrukt führt nach unserer Einschätzung dazu, dass die Anleger das Insolvenzrisiko der luxemburgischen Gesellschaft AIR 2007 S.A. tragen. Gleichzeitig stehen Ihnen im Insolvenzfalle keine angemessenen Gegenwerte durch entsprechende Flugzeuge zur Verfügung.

 

Insgesamt konnte dieser Fonds aufgrund dieser Umstände nach unserer Einschätzung nicht als sichere Investition angepriesen werden. Wenn Anleger nicht richtig und vollständig über die Risiken des Fonds aufgeklärt wurden, können sie Schadenersatzansprüche geltend machen und dadurch auch die erhaltenen Ausschüttungen sichern.

 

Die Rechtsanwälte Frick haben eine Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger der Loyd Fonds „Air Portfolio III“ GmbH & Co. KG gegründet. Diese Interessengemeinschaft bietet den Anlegern eine bessere Kommunikation untereinander und die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten. So erklären wir den Anlegern, welche Entwicklungen bei dem Fonds anstehen und überwachen dabei die Verjährung der Ansprüche. Zudem soll im Rahmen eines Gutachtens geprüft werden, ob der verwendete Emissionsprospekt fehlerhaft ist. Wenn dies gerichtlich bestätigt wird, könnten viele Anleger Schadenersatzansprüche leichter durchsetzen, erklärt Rechtsanwalt Oliver Frick.

 

Betroffene Anleger sollten sich deshalb umgehend mit einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Geben Sie einfach Ihre Anfrage in unser Kontaktformular ein, wir beraten Sie gerne.